Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maireiten

Maireiten

, n.

Aufzug und Musterung der Bürgerwehr bei dem Maifest
  • das meyreitenn ist ... viel jahr nicht gehalten aus disser vrsach, dass der erwelete grosse vnkosten jn den meigreffskostenn vffwenden mussenn
    wohl 16. Jh. Stralsund/BaltStud. 8, 2 (1842) 13
  • 1612 Hildesheim/Eisenbart,KleidO. 107 Anm. 35
unter Ausschluss der Schreibform(en):