Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Majestätsbeleidigung

Majestätsbeleidigung

, f.

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Übersetzung von lateinisch crimen laesae maiestatis; Verbrechen gegen die Person und Rechtsstellung der Majestät (II 1 u. 3) und die ihr zugeordneten Teile des Staatsapparats, idR. mit der Todesstrafe bedroht
  • rebellion und majestätsbeleidigung 
    1559 TrierJb. 11 (1960) 33
  • 1698 Valvasor,Krain IV 2 S. 372
  • die majestaͤts-beleidigung begreifft im weiten verstande auch die beleidigung der goͤttlichen majestaͤt oder die gotteslaͤsterung unter sich ... im engen verstande ... wird das laster der beleidigten majestaͤt in das crimen perduellionis und das crimen laesae majestatis in specie getheilet
    1738 Hayme 660
  • 1762 Wiesand 713
  • [Überschrift:] von den verbrechen, wodurch einzelne rechte des staats, ohne die absicht der majestaͤtsbeleidigung, verletzt werden
    1798 Grolman,KrimRWiss. 305
  • 1808 Feuerbach,PeinlR.4 151f.
  • 1818 ProtBundesversamml. VI 325
unter Ausschluss der Schreibform(en):