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Makel

, m., vereinzelt f. oder n.
I auf Personen bezogen : Fehler der unehelichen oder (bei Eheschließung mit Adligen) nicht standesgemäßen Geburt; schlechter Leumund (I 3); eine durch eine bestimmte Tätigkeit verursachte mindere Rechtsstellung (Unehrlichkeit)
II auf Urkunden bezogen: ein Fehler, der die Unwirksamkeit der Urkunde zur Folge haben kann
wie makeln (I 1) 

Makelei

, f., Mäkelei, f.
I wie Maklerei (I), auch mit pejorativem Nebensinn
III in Aachen seit Anfang des 18. Jh.s Bezeichnung für unlauteren Stimmenkauf bei der Ratswahl und die damit verbundenen Verfassungskämpfe

Makelgeld

, n., Mäkelgeld, n.
wie Maklerei (II) 
I für einen Makler (I) 
II für einen Lastenträger

makeln

, v., mäkeln, v.
I im Handelsverkehr
  • 1 Handels- und Geldgeschäfte als Makler (I 1) unter den Vertragsparteien gegen Provision vermitteln, teilweise auch in pejorativer Bedeutung
  • 2 Kleinhandel treiben
III Makelei (III) betreiben