Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Malazenhaus)

(Malazenhaus)

, n.

außerhalb der Stadtmauern liegendes Leprosenspital, oft mit geistlich-bruderschaftlicher Verfassung und einem Malazenmeister als Leiter; mit dem Rückgang des Aussatzes im Spätmittelalter kaufen sich zunehmend Gesunde zur Altersversorgung in das Spital ein