Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malbrink

Malbrink

, m.

aufgeschütteter Hügel als Grenzmal 
  • es sollen auch die hauptleute und ober-foͤrster gewisse mahl-bringe auffwerffen, mit stein und kohlen ... dieselbe erfuͤllen lassen, und die grentze richtig beschreiben
    1681 CJVenatorio-Forest. III 520