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malefiz

, adj.
wie malefizisch (I) 

Malefiz

, n. u. f., für Personen auch m.
I Kapitalverbrechen, ein einzelner schwerer Rechtsbruch wie auch die Gesamtheit der unter die Hochgerichtsbarkeit fallenden Verbrechen; Malefiz auf j. bringen j. eines Kapitalverbrechens beschuldigen; den Malefiz von sich weisen den Verdacht eines Kapitalverbrechens zurückweisen; das Malefiz übertreten ein Verbrechen begehen
II metonymisch zu Malefiz (I): das Recht zur Aburteilung von Kapitalverbrechen, offen zu Malefiz (V) 
III metonymisch zu Malefiz (VII), offen zu Malefiz (I): Zuständigkeit des Hochgerichts 
IV Rechtssache, die vor das Hochgericht (III 1), Malefiz (VII) gehört
V Aburteilung vor dem Hochgericht 
VI Folter während des Strafverfahrens
VII Hochgericht (III), Gericht, das über das Malefiz (I) richten darf; metonymisch dazu auch die Gerichtsversammlung, der Gerichtstag oder der Ort des Gerichts
VIII Strafe für ein Hochgerichtsvergehen, insbesondere in der Wendung das (ein) Malefiz auf sich tragen (haben), von Missetaten gesagt: ,malefizisch sein, peinliche Strafe nach sich ziehend"
IX Einnahmen, Strafgefälle aus dem Hochgerichtsverfahren
X Straftäter, Verbrecher
"bestellter Dorfaufseher der Obrigkeit, in deren Händen das hohe Gericht ist" SchwäbWB. IV 1419
(wannenförmiges?) Foltergerät
wohl wie Malefizbuch 
Gerichtsbuch mit Eintragungen zu Kapitalverbrechen und deren Bestrafung
vom Hochgericht verhängte Geldstrafe
Amtsobliegenheit des Scharfrichters bei peinlichem Verhör und Strafvollzug
Hochgerichtsbezirk der Stadt Überlingen
Grenzstein des Malefizetters 
I schwere Straftat, Malefiz (I) 
II Hochgerichtsverfahren
wie Malefiz (I) 
Haftlokal für Schwerverbrecher
eine Abgabe (vielleicht als Ablösung von Gerichtsdiensten)
I das Recht, über schwere Straftaten zu richten, Hochgerichtsgewalt, Malefiz (II) 
II die Zuständigkeit des Hochgerichts (III 1) 
III die Verhandlung vor dem Hochgericht (III 1), Strafverfahren, Urteilsfindung im Verfahren; häufig in den Wendungen: ein Malefizgericht anstellen, halten, vollführen, über jem. ergehen lassen 
IV der Spruchkörper, die Gerichtsbehörde
V der Ort der Gerichtsverhandlung, offen zu III und IV 
VI die Richtstatt
VII metonymisch: die vom Malefizgericht (IV) verhängte (Leibes-)Strafe
Gerichtsort für einen Malefizfall 
wie Malefizrechttag 
vereidigter Beisitzer am Malefizgericht (IV) 
kleine Glocke, die zu Beginn eines peinlichen Prozesses oder beim Strafvollzug geläutet wird
II Hochgerichtsangelegenheit, -verfahren, Malefiz (IV) 
(in Bamberg) Gefängnis für Schwerverbrecher, insbesondere Hexen
Inhaber der Hochgerichtsbarkeit
Hochgerichtsbarkeit, Malefiz (II) 
hochgerichtlich, verbrecherisch

malefizig

, adj.
I von Delikten und Rechtssachen: der Hochgerichtsbarkeit zugehörig
II von Personen: dem Hochgericht verfallen
Straftäter, Verbrecher

malefizisch

, adj., adv.
I von Delikten, Verfahren, Strafen, Rechtsnormen, Institutionen: der Hochgerichtsbarkeit zugehörig; hochgerichtlich
II von Personen: dem Hochgericht verfallen
Straftäter, Verbrecher
Strafverfahren
Klage (I) im Hochgerichtsverfahren
Gefangenenwärter
Unkosten, Prozeßkosten eines Strafverfahrens

Malefizlandrechte

, n. Plural
in einem Territorium geltende hochgerichtliche Rechtsnormen (hier KurpfLR. 1582 V)
wie Malefiz (I) 

malefizlich

, Adjektiv
wie malefizisch (I) 
Grenze, Grenzzeichen eines Hochgerichtsbezirks

malefizmäßig

, Adjektiv
wie malefizisch (I) 
I das Recht zur Aburteilung von Kapitalverbrechen, Malefiz (II) 
II der Inhaber der Hochgerichtsbarkeit, Malefizherr 
III Hochgerichtsbezirk, Malefizetter 
Gesetz über das formelle und materielle Strafrecht in Hochgerichtssachen
Straftäter(in), Verbrecher(in), Malefiz (X) 
wie Malefizbuße 
vortragender Anklagevertreter im Malefizprozeß (I), Malefizredner 
Niederschrift über eine Hochgerichtsverhandlung
I Hochgerichtsverfahren
II die Akten eines Hochgerichtsverfahrens
wie Malefizordnung 
I Spruchkörper am Hochgericht, Malefiz (VII), Malefizrecht (VI) 
II Mitglied eines Malefizrates (I) 
I das Recht zur Aburteilung von Kapitalverbrechen, Malefiz (II); offen zu IV 
II die Zuständigkeit des Hochgerichts, Malefiz (III) 
III Hochgerichtsangelegenheit, Malefiz (IV) 
IV die Verhandlung vor dem Hochgericht, Strafprozeß, auch als terminus technicus des Militärstrafrechts; insbesondere in den Wendungen ein Malefizrecht halten, vollführen, über jemanden ergehen lassen 
V das im Malefizgericht (III) anzuwendende Straf(prozeß)recht, Malefizordnung, das nach diesem Recht ablaufende Verfahren; insb. in der Wendung malefizrechtens recht 
VI Spruchkörper am Gericht, Malefiz (VII), Malefizgericht (IV), teilweise mit Anklang an VII; insb. in den Wendungen das Malefizrecht besetzen, besitzen, berufen, verbannen 
VII Termin innerhalb des Hochgerichtsverfahrens
VIII Strafe, Buße für ein Kapitalverbrechen, Malefiz (VIII); Verfahren der Strafvollstreckung

Malefizrechtstag

, m., Malefizrechtenstag, m.
Bezeichnung für den endlichen Rechtstag, mit dem das Strafverfahren durch öffentliche Urteilsverkündung bzw. Strafvollstreckung abgeschlossen wird
Anklagevertreter im Hochgerichtsverfahren
Vorsitzender, Richter eines Malefizgerichts (IV) 
I Straftat, Kapitalverbrechen, Malefiz (I) 
II das Recht zur Aburteilung von Kapitalverbrechen, Malefiz (II) 
III Hochgerichtsfall, Malefiz (IV) 
IV Strafe, Strafverfolgung nach peinlichem Recht, Malefiz (VIII) 
Angeklagter in einem Hochgerichtsverfahren
Gerichtsbank, Spruchkörper, Gerichtsplatz bei einem peinlichen Prozeß
Kanzleibeamter, Protokollant in Malefizsachen (III) 
Getreidegarbe als Naturalabgabe zur Unterhaltung des Malefiz (VII) 
vom Malefizgericht (IV) verhängte Strafe, Malefiz (VIII) 
stuhlähnliches Foltergerät
Haftzelle für Schwerverbrecher
wie Malefiz (I) 
Termin zur Rechtsfindung in einer Strafsache, insbesondere der endliche Rechttag 
wie Malefiz (I) 
Straftäter, Verbrecher, Malefiz (X) 
auf eine Malefiztat bezügliche ehrenrührige Beleidigung
Haftlokal für Straftäter in einem städtischen Turm
wie Malefizkost 

Malefizurteil

, n. u. f.
Richterspruch in einem Hochgerichtsverfahren

malefizwürdig

, Adjektiv
dem Verbrechen angemessen, peinlich 
Halsgericht (II) einer Zent 
wie Malefizzent