Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malefizgericht

Malefizgericht

, n.

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auch in die ältere ostniederländische Militärstrafrechtsterminologie entlehnt, vgl. NlWB. IX 138

I das Recht, über schwere Straftaten zu richten, Hochgerichtsgewalt, Malefiz (II) 
  • die malefitz und hoche gericht 
    1574 Rottweil/GrW. VI 326
  • 1610 KärntLHdf. 192
  • blut-gerichte ist so viel, als jurisdictio criminalis, heist auch sonst malefitz gerichte, ober-gerichte, zenth, krayß, voigthey, halß-gerichte, heimliche obrigkeit
    1733 Zedler IV 233
  • 1753 Klingner III 21
II die Zuständigkeit des Hochgerichts (III 1) 
  • fraͤfel und unfůg, so das malifitz- und hochgericht beruͤrt
    1506 ZürichStB. III 240
III die Verhandlung vor dem Hochgericht (III 1), Strafverfahren, Urteilsfindung im Verfahren; häufig in den Wendungen: ein Malefizgericht anstellen, halten, vollführen, über jem. ergehen lassen 
  • das ... sölch malefitz gericht ... mit offnen thürn vor allermenigklich gehalten ... worden sind
    1506 RadolfzellHGO.(Schmidt) 216
  • 1570 RAbsch. III 333
  • ist in gehaltnem malefiz gericht ... erkandt worden
    1579 Berechtung 100
  • 1597 ArgauLsch. III 269
  • das malefizgericht solle ... bei verschloßenen und verrigleten thüeren und fensteren ... gehalten werden
    16. Jh. ÜberlingenStR. 161
  • daß ... daselbst ir leib durch das feuer vom leben zum todt gericht werden sollen, nach kaiserlichen und malefizgerichts rechten
    1615 SchrBodensee 15 (1886) 224
  • [Überschrift:] form vnd ordnung des malefiz gerichts allhiesiger statt
    1616 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 360
  • 1645 BremgartenStR. 160
  • 1665 Schuhmann,Scharfrichter 174
  • 1714 KurpfSamml. IV 579
  • 1715/16 Leiser,Strafgerichtsb. 72
  • dieweilen daß malefitz gericht nach vnßeren satzungen ... vollkommen beendiget, alß möge daß gericht wohl entbanet sein
    1757 MellingenStR. 452
IV
der Spruchkörper, die Gerichtsbehörde
  • das dadurch vnnser obrigkait vnd dem hohenn vnd malefitz gericht vnbillich abbruch hierjnne geschehen wär
    1497 VerhNdBayern 39 (1903) 80
  • ich hab auch min gefangen fur ein lantbruchig malefitzgericht gestelt
    1513 Rosenkranz,Bundschuh 189
  • 1547 GraubdnRQ. I 247
  • ich erkenn zu recht, das das malefitzgericht mit vier eingesesznen burgern ... besetzt solle werden
    1574 Rottweil/GrW. VI 326
  • lassen wir es ... bey solcher ordnung deß heiligen reichs bewenden, vnd woͤllen, daß vnsere malefitz gericht deroselben gemaͤß hierinnen vrtheilen ... sollen
    KurpfLR. 1582 V 15 § 2
  • an welchen orten die malefitz gericht besessen sollen werden. item es sollen in staͤtten, maͤrckten vnd auff dem landt, die malefitz recht an den gewoͤndlichen orten, vndter offnem freyem himel ... besessen werden
    1583 SteirPGO. II 8
  • dieweil ich ... vor disem offnen kayserlichen malefizgericht etwas rechtlichen zueclagen vnd fürzuebringen
    1616 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 362
  • ordenet die Pfalz malefitzordenung, das vnder neun personen nicht sein sollen zu einem peinlichen malefitzgericht 
    1628/29 PfälzW. II 791
  • 1696 BadenArgStR. 366
  • 1726 Leiser,Strafgerichtsb. 254
  • in allen fällen, wo eine todesstrafe eintreten kann, werden vier mitglieder des kleinen raths durch das loos zugezogen, welche vereint mit dem obergericht das malefizgericht bilden
    1814 HdbSchweizStaatsR. 222
V der Ort der Gerichtsverhandlung, offen zu III und IV 
  • sollen die procuratores, vnd redner ... neben der anndern rechtsprecher im malefitz gericht gesezt werden
    1524 SalzbStPolO. 40
  • 1574 Rottweil/GrW. VI 326
  • 1792 Reyscher,Ges. VI 686
VI die Richtstatt
VII metonymisch: die vom Malefizgericht (IV) verhängte (Leibes-)Strafe
  • es möchte aber einer so gefährlich übergangen ... werden, das gegen dem thäter höchere straff und zwar das malefizgericht gegen ihme gebraucht würde
    1695 WürtLändlRQ. II 817
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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