Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malefizglöcklein

Malefizglöcklein

, n.

kleine Glocke, die zu Beginn eines peinlichen Prozesses oder beim Strafvollzug geläutet wird
  • 1628 WürtDienerb. 133
  • [daß] dergleichen persohnen [umb ein oder anderer begangener that willen] uͤber das factum, uff freyen fueß, und ohne leuͤthung deß malefizgloͤckhlins zuebeclagen [seien]
    1644 Reyscher,Ges. V 434
  • 1665 ZSchles. 14 (1878) 555
  • 1691 Stieler 986
  • 1732 Reyscher,Ges. VI 374
  • es wurde auch zu unterscheidung der peinlich- und burgerlichen processe etlich jahre hernach das malefiz-glöcklein dahin verordnet aufzuhängen
    1752 Sattler,Würt. 25