Malefizrechtstag, Malefizrechtenstag, m.
Malefizrechtstag, Malefizrechtenstag, m.
Bezeichnung für den endlichen Rechtstag, mit dem das Strafverfahren durch öffentliche Urteilsverkündung bzw. Strafvollstreckung abgeschlossen wird
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welchem ... auff heut ain peinlicher malefitz rechttag ernennt ... worden1550/75 OberbayrArch. 7 (1846) 437
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bei der offenen schrannen und bestimbten malefitz rechtens tag ist ... herkommen, das die ... zum tod verurteilte person in des nachrichters ... banden für die gemaine offne schrannen geführt [wird]16. Jh. Leiser,Strafgerichtsb. 98
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[Überschrift:] wie dem gefangnen der offen malefitz-rechts-tag zuuerkündenBairLR. 1616 S. 820 Faksimile
- 2. Hälfte 17. Jh. SteirGBl. 6 (1885) 122 Faksimile