Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malefizrechtstag

Malefizrechtstag

, m., Malefizrechtenstag, m.

Bezeichnung für den endlichen Rechtstag, mit dem das Strafverfahren durch öffentliche Urteilsverkündung bzw. Strafvollstreckung abgeschlossen wird
  • welchem ... auff heut ain peinlicher malefitz rechttag ernennt ... worden
    1550/75 OberbayrArch. 7 (1846) 437
  • bei der offenen schrannen und bestimbten malefitz rechtens tag ist ... herkommen, das die ... zum tod verurteilte person in des nachrichters ... banden für die gemaine offne schrannen geführt [wird]
    16. Jh. Leiser,Strafgerichtsb. 98
  • [Überschrift:] wie dem gefangnen der offen malefitz-rechts-tag zuuerkünden
    BairLR. 1616 S. 820
  • 2. Hälfte 17. Jh. SteirGBl. 6 (1885) 122
unter Ausschluss der Schreibform(en):