Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): malen/Malen
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Malefizweise
malefizwürdig
Malefizzent
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Maleiche
Maleisen
malen
, v.- 1 zur Festlegung einer Grenze, eines Friedensbereichs
- 2 zur Feststellung der vorgeschriebenen Qualität oder der Herkunft einer Ware und als Zeichen der dafür entrichteten Gebühr
- 3 zur Absonderung bestimmter (mastberechtigter, abzuliefernder) Tiere
- 4 als Eichmaß
II münztechnisch: Münzen prägen, dünnere Münzrohlinge stempeln oder Münzen mit dem Zeichen der Münzstätte versehen
- -- gemalen golt mit einem Mal (I) versehenes, gemünztes Gold, hier als Buße Adliger (meist für den Bruch der 1Freiung IV)
III Darstellen der Verbrechen eines zum Tode Verurteilten auf einer Papiermütze, die dieser als Strafverschärfung bei der Hinrichtung tragen muß
IV einen Scheltbrief mit dem Wappen des Gegners oder einem Schandbild versehen
Markgenossen