Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malergerechtigkeit

Malergerechtigkeit

, f.

an die Zunftzugehörigkeit gebundenes Recht, den Malerberuf auszuüben
  • dieweil dieser L.R. das malerhandwerk nit erlernet auch der molergerechtigkeit alhie weder erkauft, erheirat noch ererbt hat, dahär er derselben in nichten fehig noch zugelassen werden kan
    1566 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 68