Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malhaufen

Malhaufen

, m.

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aufgeschütteter Erd- oder Steinhügel als Grenzmarkierung
  • sullen sie malhawfen uffwerfen uff beyden teylen, das man die scheydenunge gemergken magk
    1473 DobrilugkUB. 283
  • 1542 KamenzUB. 206
  • 1558/68 BaltStud. 12, 2 (1846) 39
  • 1612 JbBrschw. 35 (1954) 150
  • die gränzen in den heyden, wälden, vndt püschen sollen jährlichen ... besichtigett, vndt mahlhauffen gemacht werden
    um 1630 GubenRB. 38
  • oder benachbarte gemeinden nehmen die daselbst vorhandenen maal-haufen hinweg, wodurch nicht nur die graͤntzen verstoͤret, sondern auch die zustehende trifft- und weide-gerechtigkeiten verringert werden
    1750 Klingner II 51
  • mahlhauffen sind aufgeworfene huͤgeln, unter welchen zu zeiten graͤnzsteine eingesezt werden
    1779 Heppe,WohlrJäger 264
  • mahlhaufen, ein großer haufen um den markstein ... gestuͤrzter steine, damit der rechte markstein nicht so leicht herausgerissen und verworfen wird
    1783 Jacobsson,TechnWB. III 5