Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malhaufen
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Maleramt
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Malge
Malgeld
Malgraben
Malgrei
Malgrenze
Malhaufen
, m.
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aufgeschütteter Erd- oder Steinhügel als Grenzmarkierung
vgl.
Malzeichen (I)
zu
Mal (I 1)
- sullen sie malhawfen uffwerfen uff beyden teylen, das man die scheydenunge gemergken magk1473 DobrilugkUB. 283
- 1542 KamenzUB. 206
Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- 1558/68 BaltStud. 12, 2 (1846) 39
- 1612 JbBrschw. 35 (1954) 150
- die gränzen in den heyden, wälden, vndt püschen sollen jährlichen ... besichtigett, vndt mahlhauffen gemacht werdenum 1630 GubenRB. 38
- oder benachbarte gemeinden nehmen die daselbst vorhandenen maal-haufen hinweg, wodurch nicht nur die graͤntzen verstoͤret, sondern auch die zustehende trifft- und weide-gerechtigkeiten verringert werden1750 Klingner II 51Faksimile - in Google Books
- mahlhauffen sind aufgeworfene huͤgeln, unter welchen zu zeiten graͤnzsteine eingesezt werden1779 Heppe,WohlrJäger 264
- mahlhaufen, ein großer haufen um den markstein ... gestuͤrzter steine, damit der rechte markstein nicht so leicht herausgerissen und verworfen wird1783 Jacobsson,TechnWB. III 5