Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malitieneid
Malitieneid
, m.
die Advokat oder Vorsprecher vor der Zulassung zum Gericht abverlangte eidliche Beteuerung, das Amt redlich zu auszuüben
- ein neuer advokat und gevollmaͤchtigter ... soll ..., wenn er sich legitimiret hat, seinen calumnien- und malitien-eyd ... ablegen1682 SammlLivlLR. II 867Faksimile - in Google Books
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