Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malitieneid

Malitieneid

, m.

die Advokat oder Vorsprecher vor der Zulassung zum Gericht abverlangte eidliche Beteuerung, das Amt redlich zu auszuüben
  • ein neuer advokat und gevollmaͤchtigter ... soll ..., wenn er sich legitimiret hat, seinen calumnien- und malitien-eyd ... ablegen
    1682 SammlLivlLR. II 867
unter Ausschluss der Schreibform(en):