Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malo

Malo

eine Münze
vgl. Malge
  • malo ist das sechste teil von ein penning, dan 6 malen machen ein penningh
    Mitte 17. Jh. Niederrhein/WestdZ. Korrespondenzbl. 15 (1896) 249
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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