Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malplatz

Malplatz

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Mal (I 1) 
  • wollen wir doch die malplatz in unserer vrogen und gedanken halten bis zur zeit zu, daß die landherren beyderseits bedacht werden und setzen daselbst ein neu lantscheid
    16./17. Jh.? F. Nagel, Gesch. der Reichsabtei Cornelimünster ... (Cornelimünster 1925) 44