Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): malstreichig
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Malrain
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malschütten
(Malschüttsrecht)
(Malschüttung)
Malschwein
Malstatt
Malstein
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malstreichig
, adj.
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von Wunden: nicht blutrünstig
vgl.
mälig
zu
Mal (II 1)
- welches daß ander malstraichig oder bluetriß machet, ... also daß es haff[t]ent, beinschretig oder maißellend wunden sein, der ist den herrschaften den großen frevel ... zue bezahlen verfallenum 1600 WürtLändlRQ. III 423
- 1614 WürtLändlRQ. III 583
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