Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maltag
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malschütten
(Malschüttsrecht)
(Malschüttung)
Malschwein
Malstatt
Malstein
Malstock
malstreichig
Malt
Maltag
, m.
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"Tag, an dem Felder o.ä. abgegrenzt werden" SchwäbWB. IV 1427
zu
Mal (I 1),
malen (I 1)
- 16. Jh. OAMünsingen2 293 [urk.?]
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