Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malter
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malstreichig
Malt
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Malter
, m. u. n.I Maßbezeichnung
- 1 ein Trockenmaß von regional unterschiedlicher Größe für Getreide oder andere schüttbare Güter
- 2 ein Landmaß, wie Maltersaat (I)
- 3 ein regional unterschiedlich großes Raummaß für geschlagenes Holz
- 4 eine festgelegte Stückzahl als Zählmaß
- 5 übertragen von I 4 a: in Maltern geleistete Naturalabgabe
II ein Meßgefäß
III das Mahlgut in der Mühle
IV Strafe, bei der ein Straftäter über den Frondienst hinaus "32 Klafter bei 100 m herrschaftliches Holz zu schlagen" hat. SchlesWB.(Mitzka) II 840