Suche nach malter* im Index Wortartikel

20 Treffer

(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)

Malter

, m. u. n.
I Maßbezeichnung
  • 1 ein Trockenmaß von regional unterschiedlicher Größe für Getreide oder andere schüttbare Güter
  • 2 ein Landmaß, wie Maltersaat (I) 
  • 3 ein regional unterschiedlich großes Raummaß für geschlagenes Holz
  • 4 eine festgelegte Stückzahl als Zählmaß
    • a für fertige Produkte und Geld
    • b des Königs Malter 32 Schläge bei einer Strafe
  • 5 übertragen von I 4 a: in Maltern geleistete Naturalabgabe
II ein Meßgefäß
III das Mahlgut in der Mühle
IV Strafe, bei der ein Straftäter über den Frondienst hinaus "32 Klafter bei 100 m herrschaftliches Holz zu schlagen" hat. SchlesWB.(Mitzka) II 840
I Brot, das aus fremdem Mahlgut gebacken wird
II Brot von vorgeschriebenem Gewicht
wohl ein Meßgefäß, Malter (II) 
nach Maltern (I 1) zu messendes Getreide als Mahlgut und Abgabe
Geldablösung für eine Naturalabgabe
"Recht, auf einer Mühle eine bestimmte Zeit hindurch mahlen zu dürfen" oJ. und Beleg Unger,SteirWsch. 448
ein Grundstück, von dem in Maltern (I 1) gezinst wird

malterig

, Adjektiv
die Menge eines Malters (I 1) enthaltend
wie Malterding 

maltern

, Verb
I ein Maltergut verleihen
II Holz in Maltern (I 3) aufsetzen
Pachtzins, der nach dem in Maltern (I 1 u. I 4 a) zu erwartenden Ertrag eines Guts oder Rechts festgesetzt ist
Holzstoß mit festgesetztem Umfang
I Maß für ein Stück Land von der Größe, wie es mit einem Malter (I 1) Saatgut besät werden kann
II Saatgut in der Menge eines Malters (I 1) 
die Menge eines Malters (I 1) fassender Behälter
Meßstock von regional unterschiedlicher Länge
vierter Teil eines Malters (I 1) 

malterweise

, Adjektiv
nach Maltern (I 3) als Maßangabe
Rechnungseinheit für Getreide
Ausweismarke für die erlegte Mahl- oder Schrotgebühr
Pachtzins, Abgabe vom Mahlgut an den Mühleneigentümer