Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maltergut
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, n.
ein Grundstück, von dem in Maltern (I 1) gezinst wird
- unse und unses godishuses ledige maldirguth1368 QuedlinbUB. I 156Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- bei den malter- und zinsguͤtern ... kein getheiltes eigenthum statt finde, und daher in veraͤnderungsfaͤllen weder eine lehnwaare, noch ein doppelter zins entrichtet werde1827 HalberstProvR. 60Faksimile - in Google Books
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