Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maltergut

Maltergut

, n.

ein Grundstück, von dem in Maltern (I 1) gezinst wird
  • unse und unses godishuses ledige maldirguth 
    1368 QuedlinbUB. I 156
  • bei den malter- und zinsguͤtern ... kein getheiltes eigenthum statt finde, und daher in veraͤnderungsfaͤllen weder eine lehnwaare, noch ein doppelter zins entrichtet werde
    1827 HalberstProvR. 60