Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): maltern
Artikel davor:
Malter
Malterbrot
Malterding
Malterfrucht
Maltergeld
Maltergerechtigkeit
Maltergut
malterig
Mälterlein
Malterloppelen
maltern
, Verb
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I
ein Maltergut verleihen
- mit den hofen, so man maldert vor Cassel und im gerichte, sol man es halten, wie von alter herkommenum 1540 Zimmermann,ÖkStaat I 400
- sol zu verhuͤtung alles unterschleiffs, keinem beampten oder vogte ... einigen frembden zehnden, ... unter einigem prætext ... zu maltern und zu meyern erlaubt ... seyn1714 HessSamml. III 745Faksimile (ca. 509 KB)