Malterpacht, f.
Malterpacht, f.
Pachtzins, der nach dem in Maltern (I 1 u. I 4 a) zu erwartenden Ertrag eines Guts oder Rechts festgesetzt ist
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vnsere vnd unsers closters ... jerliche vfkomende vnd bedagte malder vnnd kornpechte1592 DrübeckUB. 223 Faksimile
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zu der geld- und malder-pacht sich niemand verstehen wil1682? CCMarch. V 3 Sp. 164 Faksimile
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zehenden, malter- oder getreide-paͤchte1767 NCCPruss. IV 790 Faksimile