Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malterpacht

Malterpacht

, f.

Pachtzins, der nach dem in Maltern (I 1 u. I 4 a) zu erwartenden Ertrag eines Guts oder Rechts festgesetzt ist
  • vnsere vnd unsers closters ... jerliche vfkomende vnd bedagte malder vnnd kornpechte 
    1592 DrübeckUB. 223
  • zu der geld- und malder-pacht sich niemand verstehen wil
    1682? CCMarch. V 3 Sp. 164
  • zehenden, malter- oder getreide-paͤchte 
    1767 NCCPruss. IV 790
unter Ausschluss der Schreibform(en):