Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malterviertel

Malterviertel

, n.

vierter Teil eines Malters (I 1) 
  • das gebietten[d] brot soll sein alsz grosz, das man dreyssig möge machen von einem malterviertel 
    1339 Elsass/GrW. IV 184 [ebd. 185]