Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): malterweise
Artikel davor:
malterig
Mälterlein
Malterloppelen
maltern
Malterpacht
Malterreihe
Maltersaat
Maltersack
Malterstock
Malterviertel
malterweise
, Adjektiv
nach Maltern (I 3) als Maßangabe
- 1555 ZHenneb. 16 (1911) 105
- das forstamt darf ... das holz nicht in bausch und bogen verkaufen, sondern nicht anders als schock- und malterweise1801 GesAnhBernb. III 108Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Malterzahl
Malterzeichen
Malterzins
(Maltgesäde)
maltho
Maltkorn
Maltmesser
Maltmesseramt
Maltpfennig