Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Malzeichen

Malzeichen

, n.

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zu Mal

I Grenzzeichen
II Eigentumszeichen in der Forstwirtschaft
  • die hoͤltzere ohne unser oder des eigenthumbsheren ... consens gehauen, oder ohne unser pass, unndt malzeichen, vom stamb hinweg, oder außer landts verfuͤhret
    1660 Schlüter,WestfProvR. I 525
  • 1754 Hagemann,PractErört. II 209 Anm.
III körperliches Merkmal

III 1 zur Kennzeichnung eines Straftäters
vgl. Meil (I 1)
  • ist der schieligen Orßel tochtter, metze genantt wegen ires vnchriestlichen vnd vntzuchtigen wesen vnd lebens zur staupe gehauen, vnd ihr ein mahlzeichen des ohres mittgebenn, rechtes ordnung nach, des landes vorweisset wordenn
    1576 BraunauBöhmBlutb. 152
III 2 als Zeichen einer Körperverletzung oder eines gewaltsamen Todes
vgl. Mal (II 1)
  • interrogatoria inquisitio ... ob man nach seim ... absterben an seim todten coͤrper vestigia, oder mahlzeichen beygebrachter vergifftung ... spuͤren moͤgen
    1591 Fischart,Daem. 332
  • damit ir sächent, wo sy [eine tote Frau] maalzeichen habe
    1596 Moser-Nef,SGallen VII 114
  • NÖLGO. 1656(CAustr.) 66 § 15
  • so bald nun der beruͤchtigte ergriffen, und gefaͤnglich eingebracht wird, da solle also gleich [untersucht werden] ... ob bereits an ihm einige mahlzeichen uͤberstandener tortur zu finden
    1707 SudetenHGO. Art. 4 § 7
  • 1718 Bongartz,Theley 51
  • BöhmStR. 1720 S. 593
III 3
wie Mal (II 2) 
  • dieselbigen [Nachrichter] ... sagen auch, daß sie etliche mahlzeichen oder brandzeichen, die der sathan den hexen eingetruckt, mercken, vnd dabey die schuͤldigen erkennen koͤnnen
    1586 TheatrdeVenef. 340a
unter Ausschluss der Schreibform(en):