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Mandat

, n.
I an eine Person gerichteter oder auf einen Fall bezogener obrigkeitlicher Befehl (Spezialmandat) oder an die Allgemeinheit gerichteter Befehl (offenes Mandat); aus dem innerhalb eines Gerichtsverfahrens ergangenen Mandat bildet sich das Mandat (II) heraus
II im sogen. Mandatsprozeß (Erstbeleg 1739 Zedler), der Mandatssache vor Reichskammergericht und Reichshofrat, später auch vor landesherrlichen Gerichten, bezeichnet Mandat den auf Antrag des Klägers zugleich mit der Ladung an den Beklagten ergehenden richterlichen Befehl, auf den Klaganspruch zwecks Beschleunigung des Verfahrens in vorgeschriebener, die Verteidigungsmöglichkeit zunächst einschränkender Weise zu reagieren
III Bevollmächtigung, meist Prozeßvollmacht; metonymisch auch die Vollmachtsurkunde
Schreiben, das ein Mandat (I) enthält, auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens
Urkunde über Almosenstiftung am Gründonnerstag

Mandatbrot

, n., Mandatenbrot, n.
Abgabe, Gabe für die mit der Fußwaschung am Gründonnerstag und mit anderen Feiertagen verbundene Armenspeisung

Mandatbuch

, n., Mandatenbuch, n.
I Sammlung oder Register der obrigkeitlichen Mandate (I) 
II amtliches Register über die behördlich verwahrten Vermögenswerte und Urkunden (insbesondere bei der Vormundschaft)

Mandatbuße

, f., Mandatenbuße, f.
Strafe wegen der Übertretung eines Mandats (I) 
wie Mandat (I) 
Grundstück, dessen Ertrag für eine dem Amtmann untergebene Verwaltungsperson verwendet wird?

mandatlich

, Adjektiv
in Form eines Mandats (I) 
Übertreter eines Mandats (I) 
wie 1Mandatbrief 
wie Mandatschreiben 
ursprünglich nur vor Reichskammergericht und Reichshofrat, später auch vor landesherrlichen Gerichten zulässiger abgekürzter Prozeß, der durch ein Mandat (II) eingeleitet wird; im 18. Jh. überwiegend als Mandatsprozeß bezeichnet