Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mandatssache

Mandatssache

, f.

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ursprünglich nur vor Reichskammergericht und Reichshofrat, später auch vor landesherrlichen Gerichten zulässiger abgekürzter Prozeß, der durch ein Mandat (II) eingeleitet wird; im 18. Jh. überwiegend als Mandatsprozeß bezeichnet
unter Ausschluss der Schreibform(en):