Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mange

Mange

, f. u. m., später auch 1Mangel, f. u. m.

später auch 1Mangel 
städtische, an Handwerker verliehene Einrichtung zum Glätten und Pressen von Tuch
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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