Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Mangel
Artikel davor:
Mandel
mandeln
mandelweise
Mandemacher
(Mandenmachersgilde)
Mander
mandieren
Mang
Mangarie
Mange
2Mangel
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
allgemein: das Fehlen von etwas, dessen Vorhandensein wünschenswert oder erforderlich ist
- vmbe daz selbe gvͦt mvͤst ich ... so vil habn verchovft . .., daz sin miniv kint schaden vnde mangel hieten gehabt1280 Regensburg/CorpAltdtOrUrk. I 377
- won ich ... zů disem mal min ingesigel mangel hab1453 HeiligkreuztalUB. II 124
- die scharffen fragen seind alleine zu einer huͤlffe vnd stewer jn mangel der warheit erfunden1561 Rotschitz 101vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1739 Zedler XIX 950
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II 1 a
bei Sachen und Rechten insbesondere als Grund für die Sachmängelhaftung des Herstellers oder Veräußerers, die Ersatzpflicht des Verantwortlichen oder die strafrechtliche Verantwortung dessen, der sich den Fehler (zB. bei fehlerhaften Maßen) zunutze macht; bei Institutionen und deren Ordnungen oder Handlungen als Grund für einen regelnden Eingriff; Fehler, Schaden, Nachteil, Mißstand
- vssrichtung ... alles des, so sy nach dis briefs sag mangel oder gebrechen hetten1437 FürstenbUB. III 195Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- das sy yetz ... offenlichen bekenn, wes sy mangel hab gegen vns an irer pfrönt1479 Indersdorf II 58Faksimile (ca. 384 KB)
- das uns die ... burgermaister und rät ... fuͤrbracht hand, wie das si etwas mangels in der gerichtz ordenung ... haben1479 VillingenStR. 95Faksimile (ca. 136 KB)
- einich abspruch, manngel oder schaden1482 OstfriesUB. II 175Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wie das bisher zue F. zwayung, irrung, maͤngel vnnd gebresten deß dorffs rechts halb wer gewesen, deßhalb sie ... sollich dorff recht geordnet1493 Nürtingen/Fischer,Erbf. II 232Faksimile (ca. 131 KB)
- maͤngell undt gebrechen1495 AktWienKongr. I 3 S. 42
- sey aber [die müelen] bruchfellig und mangelhafft, so solt der müllener dem juncker so manich boeß geben als die muel mangel hat1497 Eifel/GrW. II 569Faksimile (ca. 196 KB)
- wie im an ... siner pfrund nutzung ... etwas mangels und abgang begegne1502 Niedersimmental 65Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die [verschreibung] hat darinn mangel gehabt, naͤmlich daß sich ew. lieb ... nicht hat mit ihrer hand unterschrieben1504 BairLT. XIV 574
- 1507 Niederösterreich/ÖW. IX 364
Faksimile (ca. 47 KB)
- 1517 PfälzW. I 284
- 1521 RAbsch. I 185 [ebd. II 207]
Faksimile (ca. 97 KB)
- mangl an elln, gewicht und masz ... sollent ... auf billiche clag ... gewendet werden1534/1630 Kärnten/ÖW. VI 532Faksimile (ca. 52 KB)
- 1546 ArchUFrk. 35 (1892) 132
- 1553 FerdBO. 171
- wan der appellant auß ehaffter verhinderung und mengel der acta weiter zeit und terminum ad producendum libellum ... erlangt1555 RKGO.(Laufs) III 7 § 1
- die [verschreibung] soll das gericht oͤffentlich durch den gerichtschreiber fuͤrlesen lassen, wirt sie ... ohne mangell befunden, so mag cleger durch seinen vorsprachen anzeigen lassen1562/77 LünebNGO. 361Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der richter soll ... die fragstuͤck ... besichtigen ... ob einiger mangel an denen wereTeutschForm. 1571 Bl. 65rFaksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- diß seind zwey so wesenliche stuck eins jeden testaments, das vnder den weltlichen im heiligen reich gemacht wirt, das ein jeder dero zweyen mengel das testament vernichtet1574 Frey,Pract. 599Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ein jeder secretarius ... soll [bei einem Schriftstück] nach befindung die mangell darin emendirenMünsterKzlO.(1574) 252
- wo bey einem [gewicht] ... fuͤrsetzlicher betrug, falsch oder mangel ... befunden, dasselb ... vnsern amptleuten angebracht, von welchen ... die gebuͤrrende straff fuͤrgenommen werden1582 KurpfLO. 125vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [daß] ainer dem andern umb alle verborgne schäden und mängl, so sich ... an denen in dausch khumbenen wahren ... befinden, guet zue sein ... schuldig1599 NÖLREntw. II 14 § 3
- ob einer dem andern roßvych zekeufen vnd nützit vngerehts zegeben versprochen, auch hieruf der mërgkt beschlossen, aber innert monatsfrist ein mangel, der vor nit zesëchen gsyn, erfunden wurde, so soll dan der verkoüfer dem koufer ... einen abtrag thuon oder das roß widerumb zuo seinen handen nemen1612 BremgartenStR. 143Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ein collderer, item rotzig, ferner wurmig und krettich werden für die vier mängel [der pferdt] erkant1656 Eppingen 834Faksimile (ca. 63 KB)
- 1661 CAug. I 935
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1697 Lünig,CJFeud. II 381
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1762 Wiesand 715
Faksimile - in Google Books
- bey einer gerichtlichen handlung, auf welche eine lebensstrafe gegründet werden soll, darf an beobachtung d. vorgeschriebenen formalien ... kein mangel seyn1770 CSax. I 991Faksimile - in Google Books
- 1772 Pufendorf,HannovLREntw. 106
- der verkaͤufer haftet ... zuerst fuͤr maͤngel, welche ... darinn bestehen, daß der sache die eigenschaften abgehen, welche gewoͤhnlich vorhanden sind, oder der kaͤufer zu erwarten und zu vermuthen berechtiget ist1789 Westphal,Kauf 293 [ebd. passim]
- 1794 PreußALR. I 5 § 331
- es lassen sich vier hauptquellen der nullitaͤten im gerichtlichen verfahren angeben, naͤmlich der mangel 1) in der person des richters, 2) einer parthey, 3) dem processe, und 4) der richterlichen verfuͤgung selbst1803 RepRecht XI 77
- 1811 ÖstABGB. § 877
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wer ungewoͤhnliche maͤngel oder lasten derselben [Sache] verschweigt ...; der hat, wenn das widerspiel hervor kommt, dafuͤr zu haften1811 ÖstABGB. § 923Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- fallen die maͤngel einer sache in die augen ... so findet, außer dem falle einer ausdruͤcklichen zusage, daß die sache von allen fehlern und lasten frey sey, keine gewaͤhrleistung statt1811 ÖstABGB. § 928 [ebd. § 1153]Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wegen mangel an beweisen losgesprochen worden1812 RepStaatsVerwBaiern VI 151Faksimile - in Google Books
- 1815 Gönner,EntwGesB. I 133
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- maͤngel in der willenserklaͤrung ... machen das rechtsgeschaͤft unwirksam1830 Puchta,Justizämter II 217 [ebd. 111]Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II 1 b
bei Personen beeinträchtigt ein Mangel unter Umständen die rechtliche Handlungsfähigkeit oder die Fähigkeit, ein Amt zu übernehmen
vgl.
1Gebrech (I 1),
1Gebrech (I 2),
1Gebrech (I 3),
1Gebrech (I 4),
Gebresten (II 1),
Gebresten (II 2),
1Gebruch (I 1),
Makel (I)
- wo ... der erwelt richter durch genuegsam ursachen nit teuglich . .., sollen die verweser dieselben ... mengl ain viztumb berichten1523 Steiermark/ÖW. X 7Faksimile (ca. 51 KB)
- keinen mangel noch praͤsten an jm haben, vnlasterhafft seyn1561 Maaler 283r
- soll ... einred geschehen ... vmb mangel odder gebrechlicheyt willen, als so ein zeug vnder seinen jaren, vnsinnig, odder ein jud wereTeutschForm. 1571 Bl. 68rFaksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [dauert die Schwangerschaft länger als 40 Wochen,] so haben die kinder ins gemein mängel und sind nicht vollmechtigEnde 16. Jh. NeumünsterKirchsp. 227
- 1606 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 548
Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- legitimiren heißt, ausser der ehe erzeugten kindern den ihnen wegen ihrer gebuhrt anhangenden mangel also ersetzen, daß sie mit denen ehlich-gebohrnen ... einerley rechte haben1743 Moser,Reichshofratspraxis 207
- 1780 GasterLsch. 490
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1794 PreußALR. I 13 § 35
- als gründe, welche absolute unfähigkeit erzeugen, werden nur solche mängel betrachtet, wodurch dem menschen wirklich alle möglichkeit, vor gericht zu handeln, benommen wird, welches z. b. bey tauben, stummen, rasenden, blödsinnigen ... der fall ist1800 Grolman,GerichtlVerf. 73Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1801 RepRecht VIII 317
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1811 ÖstABGB. § 21
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1824 Mittermaier,PrivR. 311
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II 2
das Fehlen, die Abwesenheit von Personen als Hinderungsgrund für den Ablauf von Handlungen
- wo ... durch mangel oder geschefft des richters die handlung nicht geendert were1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 32
- so eines richters zue S. mangel were, ... so sollen die vom gericht ein oder zwen ausser der gemeindt daselbsten erwöhlen1537 Neckarsteinach 379Faksimile (ca. 251 KB)
- 1537 Steiermark/ÖW. VI 65
Faksimile (ca. 50 KB)
- 1602 Kirchhof,MilitDisc. 75
- 1825 Josephinismus V 224
II 3
einer Sache in Mangel stehen "etwas Geschuldetes verabsäumen, nicht haben"
- 1528 Haltaus 1305
Faksimile - in Google Books
- 1564 Franken/Moser,KreisAbsch. I 363
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
metonymisch zu II 1: die aus dem Vorhandensein eines 2Mangels (II 1 a) folgende Beschwerde oder Klage
- erleiterung ... auf etliche angebrachte mengl und beschwehrnus, so das bergwerck ... begehrt hat an den camer rathSchwazBergO. 1449/1756 112
- nachfolgende maͤngel und beschwerung1501 BairLT. XIII 157Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1525 ArchUFrk. 36 (1893) 42
- klag oder mangel vber mich bescheheTeutschForm. 1571 Bl. 122rFaksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1573 NÖsterr./ÖW. VII 840
Faksimile (ca. 45 KB)
- 1672 SchwäbWB. IV 1438
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
3Mangel
mangelbar
mangelhaft
Mangeling
1mangeln
2(mangeln)
Mangelposten
Mangelsverzeichnis
(Mangelzucht)