Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mangelbar
Artikel davor:
mandelweise
Mandemacher
(Mandenmachersgilde)
Mander
mandieren
Mang
Mangarie
Mange
2Mangel
3Mangel
mangelbar
, adj., vereinzelt auch subst.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
fehlerhaft, unvollständig, vom ordnungsgemäßen Zustand abweichend
vgl.
mangelhaft (I),
mänglich
- 1546 ArchUFrk. 35 (1892) 132
- [die Frankfurter Reformation sei] an vielen orten dunkel und in vielen stücken mangelbar1571 Eisenbart,KleidO. 44
- wo darinnen icht mangelbahrs ... gefunden1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 494Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- FrankfRef. 1578 I 17 § 5
Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- was auch bey solcher beschauwung fuͤr mangelbare gewicht, elln oder maß fuͤr gebracht, ... solche sollen ... zerschlagen ... werden1582 KurpfLO. 125vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1600 Niedersimmental 97
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1609 BernStR. VII 1 S. 284
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- welliche in das fürstlich gestifft ... für ein chorjunkfrauw angenommen wirt ... sie soll ... nit mangelbar sein einiges glieds1612 GasterLsch. 258Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
bedürftig
Artikel danach:
mangelhaft
Mangeling
1mangeln
2(mangeln)
Mangelposten
Mangelsverzeichnis
(Mangelzucht)
mangen
1Manger