Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mangrecht

Mangrecht

, n.

Etymologie nicht eindeutig, vgl. aber 2mangeln, Manggut 
Umschlagsrecht, Umladungsrecht für Waren
  • der meinzöller berichtet, wie es mit dem staffel und mankrecht der borten und flösz auch verzollung derselben gehalten werde
    1609 Diefenb.-Wülcker 749
unter Ausschluss der Schreibform(en):