1Mann, m.

männliche und weibliche Person, Mensch; die überwiegende Beschränkung der rechtlichen Handlungsfähigkeit auf volljährige männliche Personen in vorneuzeitlichen Rechtsordnungen führt dazu, daß Mann als Bezeichnung für eine (rechtsfähige) weibliche Person selten belegt ist; die rechtlich-soziale Kennzeichnung der Person erfolgt über Attribute, Possessivpronomina oder ihre Zuordnung zu Genitiven der Person
männliche erwachsene Person
    vom Kind (I), Knaben (I) oder Jüngling (I u. II) unterschieden durch das Lebensalter, die Volljährigkeit oder den Ehestand
    von der Frau unterschieden durch Geschlecht und Rechtsstellung; weitere Belege s. unter Frau
      allgemein im Rechtsleben
      im Zusammenhang mit Ehe und Familie: Ehemann, Belege s. auch unter ehehaft (II); eine Frau zu Manne geben, bringen "verheiraten"
      lieber (I 2) Mann "ständiger Liebhaber"
Wachmann, Wehrpflichtiger, Soldat, auch als Kollektivbezeichnung für die Mannschaft
männliche Person als Maßstab oder Berechnungseinheit
    zur Bestimmung von Höhe und Breite
    über den dritten Mann "über eine Strecke von drei Mannslängen hinweg"
    bei Leistungen (Wergeld, Verpflegung), die sich auf eine männliche Person beziehen
steinener Mann "Steinfigur als Kennzeichen des Gerichtsorts"
besondere Wendungen
    mid mete and mid mannum beim Vermächtnis von Land: "mit Getreide, Vieh und Sklaven"
    mit dem Mann "körperlich, leiblich", hier im Zusammenhang mit Schuldknechtschaft und Bürgschaft, bei denen Leistung in geldwerten Sachen vorausgesetzt wird
    seinen Mann suchen, sich an seinen Mann halten "jn. verantwortlich, haftbar machen"
    ein Mann werden, einen Mann machen "einig werden, vereinigen"
    sein selbst Mann "sein eigener Herr"
    Manns genug sein "zahlungsfähig, solvent sein"
    als Zeichen der Glaubwürdigkeit
zu Mann verleihen "in männlicher Linie, als Mannlehen verleihen"