Mannlehnsrecht, n.

I Mannlehnsrecht und -gewohnheit "Inbegriff der Rechtsregeln über Mannlehen (I)"
II Anspruch auf ein Mannlehen (I), hier von Frauen
III hier wohl wie Mannlehngericht
  • wo nun die lehn-maͤnner ... sagen wuͤrden, daß der beklagte zu jedem gedinge ... geladen, vnd sein mann-lehn-recht gewartet, ... so mag klagender anwald weiter vmb recht fragen
    1721 Ludovici,LehnsProzeß³ 141 Faksimile
IV in Lüneburg das als Mannlehen (I) verliehene Recht, das Gewandschneidergewerbe zu betreiben
  • haben sie ... sich zu enthalten, solch mannlehnrecht des wandschnitts, ohne unsere des rathes ... einwilligung, an jemanden abzutreten
    1728 Hagemann,PractErört. V 19 Faksimile