Mannlehnsrecht, n.
Mannlehnsrecht, n.
Mannlehnsrecht und -gewohnheit "Inbegriff der Rechtsregeln über Mannlehen (I)"
Anspruch auf ein Mannlehen (I), hier von Frauen
hier wohl wie Mannlehngericht
in Lüneburg das als Mannlehen (I) verliehene Recht, das Gewandschneidergewerbe zu betreiben