Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mannmäßig

mannmäßig

, Adjektiv

als Mann volljährig, erwachsen; auch substantiviert: Erwachsener
  • ob ain nachpar, haußgenoß oder ein manmässiger ... mit kindern umb gelt ... spilt . .., so soll er geen in des herrn straff
    1. Hälfte 16. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 307
  • so ainer manmaͤssig ist vnd ainen andern seines gleichen raufft, ... ist die straf dem gericht zwenvndsibentzig phennig
    1577 KärntLGO. 8r
  • 1620 Wilhelm,NBayrRpfl. 133