Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mannrechtbrief
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mannmäßig
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Mannsperson
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Mannrecht
Mannrechtabschied
Mannrechtbrief
, m.
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wie Mannrecht (I 2)
- geburt und manrechtbrieff mit dem artickel der leibeigenschafft, freyung und fürderung1530 PforzheimGBl. 1 (1961) 55
- 1559 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 307
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- so oft ... einer in diesem dorf zu einem bürger oder einsassen nach darlegung seiner geburt und mannrechtsbrief uffzunehmen begehrt wird1563 PfälzW. II 516
- beschyn unde ... manrecht brief vertoont van der ovrigheit daer se [hurluiden] under edder negst gewohnet hebben1589 OstfriesBauerR. 4
- mannrechtsbrieff ... montrechtsbrieff ... daß einer ehelich geboren vnnd keinem herren mit leibeigenschafft verwand ... seye1624 Wehner,Obs. 486Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg