Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mannschlächtiger
Artikel davor:
Mannschaftgut
Mannschaftslehnbrief
(Mannschauung)
Mannschilling
Mannschlacht
mannschlacht
Mannschlacht(e)
Mannschlächter
mannschlächtig
Mannschlächtige
Mannschlächtiger
, m.
formal nicht immer von Mannschlächtige zu unterscheiden
wie Mannschlächter
wie Mannschlächter
- waͤr auch daß ihr mitbuͤrger und einwohner ein mannschlechtiger, ... so ... wollen wir, daß sein guth, ... und fahrende habe, die er hinter ihm laͤßet, niemand seinen erben nehmen soll1352 J.E. Marbach, Das in der Freyheit lebende Schoeneck, I (Schneeberg 1731) 24
- Ende 14. Jh. BerlinStB. 32
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- eyn iclicher, der sinen bruder hazzt, der ist eyn manslechtiger14. Jh. CTepl. III 19
- er [Bürger, Richter, Ratsmann] sol nit ein maynaider noch ain manschlechtiger sein noch ain eeprecher, noch gesuchrer15.Jh. MHungJurHist. IV 2 S. 29Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)