Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mannsdächtnis

Mannsdächtnis

, n.

"solange ein Mensch denken kann' als Bezeichnung für das legitimierende Alter eines Rechts
  • das dieselbigen [vischenzen] über mansdächtnus fünf pfund wachs ... jährlichen zu geben schuldig sind
    1568 SchweizId. XII 376