Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mannsschuh
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Mannsschlecht
Mannsschritt
Mannsschuh
, m.
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Fußbekleidung eines Mannes, hier als Längenmaß
- das er [Totengräber] ain yeglich grab siben mannes schuche tief graben sol1344 EßlingenUB. I 395
- 1427 Foffa 125
- ein andere straß und gaß ... die einleff manschuo weit solle sein1447 GasterLsch. 323Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"