Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mannträger

Mannträger

, m.

Vertreter einer Frau zur Erfüllung ihrer Pflichten aus einem Lehns- oder Bürgerrechtsverhältnis
  • wäre, daß ... H., ihr mann abginge, so wollen ... wir ihr einen andern als schicklichen mannträger geben ..., für den sie uns bittet und der lehens und wappens genoß ist
    1415 Zehnter,Messelh. 318
  • 1488 Philippsburg 957
unter Ausschluss der Schreibform(en):