Mantel, m., auch f.
Mantel, m., auch f.
das in verschiedenen Formen vorkommende Überkleid ist häufig Gegenstand rechtlicher Regelungen
als Bestandteil einer feierlichen Amtstracht
im weltlichen Recht Teil des Krönungsornats, im geistlichen Recht ein Teil des liturgischen Gewandes mit teilweise symbolischem Gehalt
Bestandteil einer für bestimmte Personengruppen vorgeschriebenen Kleidung
vermeintliches Transportmittel von Hexen und Zauberern
in rechtssymbolischen Handlungen
das Greifen an den Mantel symbolisiert die besondere rechtliche Verbindung der an einem Rechtsakt beteiligten Personen
im Lehnrecht; bei der Gesamtbelehnung greifen die Mitbelehnten sich zB. an die Mäntel, um so eine körperliche Verbindung zum Lehnsträger (II 1) herzustellen
bei einer Testamentserrichtung greifen die Beteiligten an den Mantel des Richters
beim Abschluß von Verträgen (insb. unter Juden) dient der Griff an den Mantel der Beteiligten oder einer Amtsperson als Vertragsbestätigung
das Aufhängen des Mantels an der Tür durch den Vollzugsbeamten symbolisiert mit anderen Handlungen die Besitzergreifung an einem Haus
das Fallenlassen des Mantels der Witwe auf das Grab des Verstorbenen symbolisiert den Verzicht auf das Erbe zur Beschränkung der Schuldenhaftung
die Vorlage des Mantels beim Gericht oder sein Hochhalten zeigen an, daß der Betreffende sein Gut verlassen hat oder verlassen will
Schandmantel bei einer Ehrenstrafe
der tonnenähnliche hölzerne Mantel als Strafwerkzeug bei einer Schandstrafe wird auch als spanischer oder dänischer Mantel bezeichnet
steinerner Mantel Gefängnis