Mantel, m., auch f.

das in verschiedenen Formen vorkommende Überkleid ist häufig Gegenstand rechtlicher Regelungen
als Bestandteil einer feierlichen Amtstracht
    im weltlichen Recht Teil des Krönungsornats, im geistlichen Recht ein Teil des liturgischen Gewandes mit teilweise symbolischem Gehalt
    Teil der Amts- oder Standestracht
      im weltlichen Bereich als Kennzeichen einer rechtlich herausgehobenen Stellung; im 18. Jh. in Preußen bei den Advokaten heftig umstritten
      im geistlichen Bereich: Ordenstracht, -kleidung, Amtstracht der protestantischen Geistlichen
Bestandteil einer für bestimmte Personengruppen vorgeschriebenen Kleidung
vermeintliches Transportmittel von Hexen und Zauberern
in rechtssymbolischen Handlungen
    das Greifen an den Mantel symbolisiert die besondere rechtliche Verbindung der an einem Rechtsakt beteiligten Personen
      im Lehnrecht; bei der Gesamtbelehnung greifen die Mitbelehnten sich zB. an die Mäntel, um so eine körperliche Verbindung zum Lehnsträger (II 1) herzustellen
      bei einer Testamentserrichtung greifen die Beteiligten an den Mantel des Richters
      beim Abschluß von Verträgen (insb. unter Juden) dient der Griff an den Mantel der Beteiligten oder einer Amtsperson als Vertragsbestätigung
    das Aufhängen des Mantels an der Tür durch den Vollzugsbeamten symbolisiert mit anderen Handlungen die Besitzergreifung an einem Haus
    das Fallenlassen des Mantels der Witwe auf das Grab des Verstorbenen symbolisiert den Verzicht auf das Erbe zur Beschränkung der Schuldenhaftung
    die Vorlage des Mantels beim Gericht oder sein Hochhalten zeigen an, daß der Betreffende sein Gut verlassen hat oder verlassen will
    die Umhüllung oder Bedeckung einer Person mit dem Mantel einer anderen symbolisiert ihre Aufnahme in deren Rechts- und Schutzbereich
      allgemein, meist in literarischen Quellen
      bei der Trauung
      bei der Legitimation unehelicher Kinder
    bei der Trauung ohne Bezug zu V 5 b u. c, auch mit abergläubischer Deutung
    bei Amtshandlungen
      den Gerichtsstab unter den M. nehmen zeigt die Endgültigkeit einer gerichtlichen Entscheidung an
      im Zusammenhang mit der Leistung von Abgaben und Diensten
Schandmantel bei einer Ehrenstrafe
der tonnenähnliche hölzerne Mantel als Strafwerkzeug bei einer Schandstrafe wird auch als spanischer oder dänischer Mantel bezeichnet
steinerner Mantel Gefängnis