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Mantel
, m., auch f.I das in verschiedenen Formen vorkommende Überkleid ist häufig Gegenstand rechtlicher Regelungen
II als Bestandteil einer feierlichen Amtstracht
- 1 im weltlichen Recht Teil des Krönungsornats, im geistlichen Recht ein Teil des liturgischen Gewandes mit teilweise symbolischem Gehalt
- 2 Teil der Amts- oder Standestracht
III Bestandteil einer für bestimmte Personengruppen vorgeschriebenen Kleidung
IV vermeintliches Transportmittel von Hexen und Zauberern
V in rechtssymbolischen Handlungen
- 1 das Greifen an den Mantel symbolisiert die besondere rechtliche Verbindung der an einem Rechtsakt beteiligten Personen
- a im Lehnrecht; bei der Gesamtbelehnung greifen die Mitbelehnten sich zB. an die Mäntel, um so eine körperliche Verbindung zum Lehnsträger (II 1) herzustellen
- b bei einer Testamentserrichtung greifen die Beteiligten an den Mantel des Richters
- c beim Abschluß von Verträgen (insb. unter Juden) dient der Griff an den Mantel der Beteiligten oder einer Amtsperson als Vertragsbestätigung
- 2 das Aufhängen des Mantels an der Tür durch den Vollzugsbeamten symbolisiert mit anderen Handlungen die Besitzergreifung an einem Haus
- 3 das Fallenlassen des Mantels der Witwe auf das Grab des Verstorbenen symbolisiert den Verzicht auf das Erbe zur Beschränkung der Schuldenhaftung
- 4 die Vorlage des Mantels beim Gericht oder sein Hochhalten zeigen an, daß der Betreffende sein Gut verlassen hat oder verlassen will
- 5 die Umhüllung oder Bedeckung einer Person mit dem Mantel einer anderen symbolisiert ihre Aufnahme in deren Rechts- und Schutzbereich
- a allgemein, meist in literarischen Quellen
- b bei der Trauung
- c bei der Legitimation unehelicher Kinder
- 6 bei der Trauung ohne Bezug zu V 5 b u. c, auch mit abergläubischer Deutung
- 7 bei Amtshandlungen
VI Schandmantel bei einer Ehrenstrafe
VII der tonnenähnliche hölzerne Mantel als Strafwerkzeug bei einer Schandstrafe wird auch als spanischer oder dänischer Mantel bezeichnet
VIII steinerner Mantel Gefängnis
Mantelabreißen
, subst.inf.Mantelfallen
, subst. inf.Mantelger
, m.Mantelgriff
, m.I rechtssymbolische Handlung insbesondere als Zeichen der Bekräftigung
- 1 im jüdischen Recht allgemein gebräuchlich zur Bestätigung von familien- oder privatrechtlichen Verträgen
- 2 im Lehnrecht bei der Gesamtbelehnung
- 3 in Frankfurt aM. bei Besitzübertragungen
II die darüber ausgestellte Urkunde
Mantelherr
, m.II pfründen- und stellenloser Geistlicher, benannt nach der Tracht der Abbés (vgl. SchweizId. II 1536)
Mantelkind
, n.Artikel danach:
mänteln
Mäntler
Mäntlerin
Mäntlerknecht
Mäntlermeister
Manual
Manufaktor
Manufaktur
Manufakturier