Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mantelgriff
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, m.I rechtssymbolische Handlung insbesondere als Zeichen der Bekräftigung
- 1 im jüdischen Recht allgemein gebräuchlich zur Bestätigung von familien- oder privatrechtlichen Verträgen
- 2 im Lehnrecht bei der Gesamtbelehnung
- 3 in Frankfurt aM. bei Besitzübertragungen
II die darüber ausgestellte Urkunde
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