Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mantelgriff

I rechtssymbolische Handlung insbesondere als Zeichen der Bekräftigung
  • 1 im jüdischen Recht allgemein gebräuchlich zur Bestätigung von familien- oder privatrechtlichen Verträgen
  • 2 im Lehnrecht bei der Gesamtbelehnung
  • 3 in Frankfurt aM. bei Besitzübertragungen
II die darüber ausgestellte Urkunde