Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Manual
Artikel davor:
Mantelfallen
Mantelger
Mantelgriff
Mantelherr
Mantelkind
mänteln
Mäntler
Mäntlerin
Mäntlerknecht
Mäntlermeister
Manual
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
aus lat. manualis "zur Hand gehörig" entlehnt
fortlaufend geführtes Handbuch zur Eintragung von Rechts- und Geschäftsvorgängen, auch Buchhaltungsjournal
fortlaufend geführtes Handbuch zur Eintragung von Rechts- und Geschäftsvorgängen, auch Buchhaltungsjournal
vgl.
Handbuch,
Kladdregister
- manuael ... een boek dat men steeds bij der hand heeft, dat men tekens raadpleegtEnde 15. Jh. VerdamHWB.2 Suppl. 208
- der küchenschryber sal zwey küchenbücher machen, solchs sumiren vnd eines dem küchenmeister geben vnd er eins behalten, vnd ab er daneben etwas ausgeben hette, dem küchenmeister zu ende desselben buchs mit vbergeben, dasselb küchenbuch vnd dieselbe ausgabe sal der küchenmeister eygentlich legen vnd sehen, ab sie recht gelegt seyen, vnd darnoch in seynem manual sehen, wie vhil er ihme zum margt geben habe, also findet er, wer dem andern schuldig seyum 1520 Michelsen,MainzErfurt 25Faksimile - in Google Books
- [Schreiber gelobt] all ratschläg, abschied vnd anders, so in der canzley gehandelt, in mein manual vnd handbuch aigentlich aufzuschreiben1525 AmbergKzlO. 20Faksimile (ca. 146 KB)
- alle ding ..., es sye froͤmbder herren und fürsten werbung, antraͤg und handlungen vlissig ... und mit ernste inn die manual, ouch der statt bůch ... geschriben ... werden1533 BernStR. V 13Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- soll er [Ratsschreiber] jaͤrlich ein nüw manual und spruchbůch machen1533 BernStR. V 14Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1610 NlWB. IX 229
- es söllen die geschwornen schryber alle und jede contracten in ihre register, manual oder handbücher ordentlich verlybe1615 BernStG. 24
- wird ... das manual gehalten neben dem zornal1622 Schirmer,KaufmWB. 125
- dieselbigen [satzungen] ... vß vnser handveste, demnach vß alten manualen, raht- vnd grichtsrödlen ... vermehret1623 ZofingenStR. 301Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- des renthmeisters manual oder gegen-buchSeckendorff,Fürstenstaat (1665) 562Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1677/81 Haffner,EßlingenKaufh. 56
- [Buchtitel:] J.Chr. Wächtler, commodes manual oder handbuch [2Leipzig 1709]
- ein manual wird zugleich wie ein journal tractiret und in dasselbe von dem cassirer oder registrator ... promiscue annotiret, was täglich bei dem leihhause vorkommt1731 Göttingen/QNPrivatR. II 2 S. 257
- memorial, manual, ist bey einem banquier dasjenige handels-buch, worinnen er seine geschlossene haͤndel, so gleich niederschreibet, und worin er also die parthey zum ubertrag in das journal formiret1733 Banquier I 489
- 1739 Zedler XIX 1130
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1824 Heinsius III 270