Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Manutenenz

Manutenenz

, f.

obrigkeitlich gewährter Schutz für umstrittene (Besitz-)Rechte
  • ist ... gesucht worden die cognition, manutinents, obligation, proclamation, immission, taxation, distraction, erbung und enderbungen und waß darahnhengig bißhero beschehen
    1701 RhW. III 1 S. 240
  • manutenenz, beschuͤtzung, handhabung, erhaltung
    1710 Nehring,Lex. 269
  • 1728 Sperander 364
  • zuweilen wird einer untersuchungs-commission gleich anfangs ... dergleichen manutenenz aufgegeben
    1742 Moser,Reichshofratspraxis 209
  • manutenenz ... [bedeutet,] daß derjenige, der in den besiz eines gutes, eines rechtes, einer erbschaft auf eine gesezmaͤßige art einmal gekommen ist, eigenmaͤchtiger weise daraus nicht mehr entsezt, noch darin gestoͤrt werden duͤrfe
    1793 Scheidemantel,Repert. III 394
  • 1802 RepRecht X 156
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