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1Mark
, f., selten n.I Gebiet
- 1 (eingegrenzte, größere) Raumeinheit, aber auch Grenzsaum, Wohn-, Flur- und Nutzungsbereich einer Siedlung (meist Dorf, aber auch Stadt), innerhalb, aber auch außerhalb des 1Etters (II) liegendes Land, Gemeinbesitz der Mark- und Hofgenossen, (Gerichts-)Bezirk, Bereich einer Hundertschaft
- 2 abgetrennter Anteil einer 1Mark (I 1)
III Herrschaftsgebiet eines Grafen, Grafschaft, auch das gesamte Herzogtum oder Land Bayern (Beleg von 1027); vgl. VjschrSozWG. 37 (1944) 2f.
IV an der Reichsgrenze liegender Herrschaftsbereich, Markgrafschaft
V übertragen: wie Markrecht (II)
VI übertragen: Gesamtheit der vereidigten Markgenossen, auch als Schiedsgericht
VII Grenzfestsetzung durch die 1Mark (VI)
2Mark
, n., Marke, f.I Grenzzeichen zB. als 1Markstein (I) oder als Kreuz (I) und Lache an Grenzbäumen oder -steinen; die Strafandrohung bei der Vernichtung oder Versetzung von Grenzzeichen ist tw. irreal hoch
III im wirtschaftlichen Bereich insb. das von der Genossenschaft oder Obrigkeit vergebene Herkunftszeichen als Gütezeichen; Zeichen der Übereinstimmung mit dem festgesetzten Feingehalt, Gewicht, Eichmaß, Hohlmaß usw.
IV Erkennungszeichen für Personen und ihren Stand oder Glauben (1579) oder ihre Berechtigung, einen Beruf auszuüben, auch als Brandmal für Straftäter
V Zeichen als Beschlagnahme
VI Zeichen für eine geleistete Gebühr
VII Kaufmanns-, Warenzeichen
VIII Persönlichkeitszeichen, insbesondere an Stelle der Unterschrift oder als Siegel
IX Merkzeichen
X Begrenzungszeichen; Kreislinie, Ziel beim Gotturteil
3Mark
, f., selten n. u. m.I Gewichts- und Zähleinheit
- 1 als "Gewichtsmark" Gewichtseinheit für wertvolle Metalle (Gold, Silber), als "Zählmark" Münzzähleinheit, ab dem 16. Jh. auch Münzbezeichnung; die jeweilige Größe wird durch häufige Umrechnungsbestimmungen je nach dem Geltungsort festgesetzt, zahlreiche Belege finden sich daher unter Adjektiven zu Stadt- u. Ländernamen wie dortmundisch, friesisch, kölnisch, lübisch usw. sowie unter gut (II 2 c), 1Lot (I 3), lötig
- 2 Gewichtseinheit für die unterschiedlichsten Gegenstände
II von 3Mark (I 1) übertragen: Geldstrafe
III innerhalb jeder Art von Gewinn- und Verlustgemeinschaft: anteilsmäßig, billigerweise Mark um Mark erfolgend
Markauswerfung
, f.Markbaum
, m.Markbede
, f.Markbeschreibung
, f.Markblei
, n.1Markbrief
, m., Markenbrief, m.2Markbrief
, m.3Markbrief
, m.I Arrestermächtigung, die die eigene Obrigkeit einem Bürger erteilt, der von Angehörigen einer fremden Rechtsgemeinschaft geschädigt wurde und dem vor deren Gericht sein Recht verweigert worden war; im Gegensatz zum Kaperbrief erlaubt der Markbrief eine Beschlagnahme von Schiffen und Gütern nur in der Höhe der Schädigung
II im 18. Jh. wie Kaperbrief
Markbuch
, n., Markenbuch, n.I Verzeichnis der Rechtsordnung und Grenzen einer 1Mark (I) mit den Nutzungsanteilen der Markgenossen
II 1Markbrief in Buchform
III Verzeichnis der Eigentumszeichen in der Forstwirtschaft
Markbuße
, f.(Markdîc)
, f.Markding
, n., Markending, n.2Marke
, f.Markeisen
, n.marken
, v.I als rechtlich bindende Handlung an Stelle der Unterschrift ein Zeichen machen
II abgrenzen, eine Grenze festlegen, Grenzzeichen anbringen, setzen; miteinander marken ein Grundstück durch Grenzziehung aufteilen, nach etwas marken jm. bei der Grenzziehung zuteilen
III angrenzen
IV j.n auszeichnen, bestimmen
V jn. brandmarken (I)
VI Tiere kennzeichnen
VII Waren zur Herkunftsfeststellung kennzeichnen
VIII im Altsächsischen: bestimmen, anordnen
IX beachten
Markenbrüchte
, f.Markenerbe
, m.Markenfeld
, n.Markengebrauch
, m.Markengebrechen
, n.Markengefälle
, n.Markengewinn
, n., auch m.?, Markgewinn, n., auch m.?I wie Markenplatz
II das Pachten eines Markenplatzes
"Grenzherzogtum, Mark der Billunger" Lasch-Borchling II 913(Markenhütel)
, m.Pachtertrag aus der Markkote
Markenpacht
, f.Markenplatz
, m.I das Amt eines Markrichters
II die Gesamtheit der Markrichter als Rechtspflegeorgan
GrenzbegehungMarkensetzung
, f.Markenstörung
, f.Markenstück
, n.Markenteilung
, f., Markteilung, f.(Markentrift)
, f.wie Malverfälscher
Markenverkürung
, f.Markenvertrag
, m.Markenvorsteher
, m.Markenweide
, f.(Markenzettel)
, m.markern
, v.Market
, m.marketenden
, VerbMarketender
, m.Ausübung des Marketendergewerbes
Markflecken
, m.Markförster
, m.Markgarbe
, f.Markgatter
, n.Markgeding
, n.Markgeher
, m.Markgelände
, n.(Markgeld)
, n.Markgenosse
, m.Markgerechtigkeit
, f., Markengerechtigkeit, f.I Rechtsordnung einer 1Mark (I 1) bzw. des Markwaldes
II Nutzungsrecht an der Allmende
Markgericht
, n.Markgewicht
, n.II Gewichtsstück
Markgraben
, m.Markgraf
, m.markgrafen
, AdjektivGetreideabgabe an den Markgrafen
Markgrafenstand
, m.markgräfer
, AdjektivMarkgräfin
, f.markgräfisch
, Adjektivmarkgräflich
, AdjektivMarkgrafpfennig
, m.Markgrafschaft
, f.I von einem Markgrafen geleitete, ursprünglich zur Verteidigung der westlichen und östlichen Reichsgrenze bestimmte Grafschaft (II), 1Mark (IV)
wie Markgrafschaft (I) Markgraftum
, n., Markgrafentum, n.Markgroschen
, m.I in Schlesien: Handänderungsgebühr bei Verkauf oder Erbfall
II eine Abgabe an die Kirche
Markgrube
, f.Markgrund
, m., Markengrund, m.Markgut
, n.Markhafer
, m.Markhauptflecken
, m.Markherr
, m., Markenherr, m.Markherrschaft
, f.I wie Markgrafschaft (I)
III die Oberhoheit in einer 1Mark (I 1) als Herrschaftsgewalt
Markhofstatt
, f.Markholz
, n.I zu einer 1Mark (I 1) gehöriger Wald
II das im Markholz (I) geschlagene Holz
Markis
, m.Markkamp
, m., Markenkamp, m.Markknecht
, m.Markkosten
, PluralMarkkötter
, m., Markenkötter, m.Markkreuz
, n.(Markkür)
, f.Marklach
, n., Marklache, f.Markland
, n.I äußere Gemarkung, Grenzland
II Gebiet
III anteilig genutztes Gemeinland, Allmende (IV), Gemeindegut (I) einer Markgenossenschaft bzw. darauf bezogener Flurname
Marklehen
, n.Markleute
, PluralI Bewohner einer 1Mark (IV)
II mit Ordnungsfunktionen betraute Amtsträger in einer 1Mark (I 1)
marklich
, AdjektivMarklosung
, f.Marklot
, n.Markmal
, n.Markmann
, m.I zum Schutz und zur Bewachung einer Grenzmark eingesetzte Person
II wie Markgenosse
Markmeister
, m.I oberster Beamter einer Markgenossenschaft, der für die ordnungsgemäße Nutzung der 1Mark (I 1) mit allen ordnungspolizeilichen und schiedsrichterlichen Funktionen zuständig ist
II im städtischen Bereich Mitglied des Rats, das für Sicherheit und Ordnung im Gemeinwesen zuständig ist
III Aufsichtsbeamter im Warenhandel
Markmeisteramt
, n.Marknagel
, m.(Marknosse)
, m.Markordnung
, f.Markpendene
, f.Markpfahl
, m., Markenpfahl, m.Markpfennig
, m.II Bezeichnung einer Abgabe
III livländische Münze
Markpfund
, n.Markprozeß
, m.Markrain
, m.Markrainung
, f.(Markraub)
, m.Markrecht
, n., Markenrecht, n.I "Gesamtheit der Rechte des Markgrafen an seiner Mark" Kühns,BrandenbGV. I 40
II Nutzungsrecht der Markgenossen an der 1Mark (I 1); möglich ist teilweise die Interpretation als Marktrecht (I), ius forense
III Abgabe für die Teilhabe an einer Markgenossenschaft
IV das in einer 1Mark (I 1) geltende Recht
VI wie Märkerding (Syn.)
Markreite
, f.Markrente
, f.Markricht
, n.Markrichter
, m., Markenrichter, m.II Richter in einer 1Mark (IV)
Marksäule
, f.Markschädiger
, m.Markschaft
, f.I die Oberherrschaft in einer 1Mark (I 1)
II im Bergrecht die Begrenzung von beziehungsweise die Grenzlinie zwischen übereinander liegenden Grubenfeldern
amtliches Zeichen zur Markierung einer Markschaft (II) Markscheide
, f., vereinzelt m., (Markenscheide), f., vereinzelt m.I das innerhalb einer 1Mark (I 1) gelegene Feld- bzw. Waldgebiet
II Grenze zwischen zwei Gemarkungen, im Bergrecht zwischen Grubenfeldern
III Grenzfestlegung
IV Grenzzeichen, auch im Bergrecht
V im Bergbau: das durch den 1Markscheider (I) festgelegte Grubenfeld eines Gewerken
VI im Bergrecht: die durch Vermessung erfolgende Grenzfestlegung der Grubenfelder
markscheiden
, Verb, auch substantivierter InfinitivI im Bergrecht: Schächte, Gänge, Grubenfelder für ihre rechtlichen Zuordnung vermessen
II im Bergrecht von Grubenfeldern: angrenzen, nebeneinander liegen
1Markscheider
, m.I vereidigter Landesmesser im Bergbau
II vereidigter Landmesser, Feldmesser
2Markscheider
, m.Markscheiderzug
, m.wie Markschaftstempel
Markscheidestufe
, f.Markscheidung
, f.I wie Markscheide (I)
II Aufteilung einer 1Mark (I 1) durch Grenzziehung
III Grenze, Grenzlinie
Markschilling
, m.Markschöffe
, m.Markschreiber
, m.Markschultheiß
, m.(Markschworene)
, m., Markenschworene, m.Markstange
, f.Markstatt
, f., Markstätte, f.I Grenzzeichen
II Platz eines Grenzzeichens
III Tagungsort der 1Mark (VI)
IV wie Markscheide (V)
V Stadtbezirk
Markstattstempel
, m.Markstecken
, m.1Markstein
, m.I in der Regel eigens gesetzter Stein als Grenzzeichen (2Mark I), unter den häufig noch besondere Grenzzeugen (2Losung III 3) gelegt werden und dessen Verrückung unter (teilweise irreal hohe) Strafandrohung gestellt wird; auch als Gerichtsort belegt; auch übertr. das Recht der Setzung von Grenzsteinen und die daraus fließenden Einnahmen
2Markstein
, m.3Markstein
, m.Marksteinausgraben
, substantivierter InfinitivMarksteinausreißen
, substantivierter InfinitivMarksteinbeseher
, m.marksteinen
, VerbMarksteiner
, m.unbefugte Versetzung von Grenzzeichen als Straftat
Markster
, n.Markstock
, m.Markstotz(en)
, m.Markstück
, n.Markt
, m. u. n., mnl. häufig f.I vom Marktherrn (II) (Grund-, Stadtherrn) eingerichtete und überwachte Verkaufsveranstaltung (Wochenmarkt, Jahrmarkt, 1Messe IV) an einem bestimmten Platz (meist einer Stadt, oft aber auch einem Dorf: Marktdorf, Marktflecken) oder für einen bestimmten Anlaß (Heereszug) zu einer bestimmten Zeit, tw. auch: für bestimmte Waren; offen zu II u. III; der Kauf auf dem Markt ist zur Förderung des freien Handels privilegiert, der Markt steht unter dem Marktfrieden; der freie Zugang zum Markt wird durch Adj. wie allgemein, feil, frei (VI 2 a), gefreit, 1gemein (A II 2), (ge)setzt, gewöhnlich (III), offen, recht uä. bezeichnet
II mit metonymischer Verschiebung: Dauer und Termin des Marktes (I) mit der Gelegenheit, außer den Handelsgeschäften auch andere Rechtshandlungen (Gericht, Zolleinnahme, Amtseinsetzung usw.) vorzunehmen; den Markt einläuten, erlauben, verkünden "die Marktzeit eröffnen"; offen zu I und III
III mit metonymischer Verschiebung: der Platz, auf dem der Markt (I) stattfindet und häufig wichtige öffentliche Bauten stehen; offen zu I u. II; der Markt (III) dient auch als Ort für Rechtshandlungen, die Öffentlichkeit erfordern (Bürgerschwur, Versteigerungen, Gerichtsverhandlungen, Strafvollstreckung)
IV Marktrecht (III), hoheitliches Recht auf Abhaltung und Sicherung des Marktes (I) und auf Einnahme der damit verbundenen Einkünfte (Münzrecht, Zoll)
V Handelsort, in dem der Markt (I) stattfindet; als Rechtsbegriff insbesondere die ortsgebundendene, unter königlichem oder landesherrlichem Marktrecht (I) stehende und mit ausgebildeten Gemeindeorganen ausgestattete Rechtsgemeinschaft von Handels- und Gewerbetreibenden (ganzer Markt), später auch von Ackerbürgern; zur begrifflichen Trennung von Stadt und Markt sowie zum Forschungsstand vgl. HRG.1 III 324 - 337
VI ein Kaufgeschäft von der Verhandlung bis zum Abschluß; die Summe der Geschäfte, die eine Person auf dem Markt (I) abschließt; allgemeiner: Rechtsgeschäft; öfters in Vbdg. mit Kauf; Markt haben, halten, tun usw. ,Handel treiben'; manchmal auch pejorativ (1611): unredlicher Handel
VII Warenverkehr, Handel, Erwerbstätigkeit des Kaufmanns, Angebot und Nachfrage, Absatz auf dem Markt (I)
VIII Marktware, Handelsware
X Maßgefäß für den Marktgebrauch
XI wohl gekürzt aus: Marktrecht (I); Erbleihe
XII die Mitgliedschaft in einer Zunft und das damit verbundene Recht, an öffentlichen Verkaufsständen Waren feilzubieten
XIV freier Markt Bezeichnung eines verbotenen Glücksspiels
XV rsprw.
Marktabend
, m.Marktag
, m.Marktakzise
, f.Marktamtmann
, m.Marktaufseher
, m.Marktbanner
, n.Marktbannteiding
, f.marktbar
, adj.Marktbeck
, m.Marktbefreiung
, f.Marktbeschauer
, m.Marktbescheißer
, m.Marktbettler
, m.Marktbrief
, m.I schriftlicher Kaufvertrag
II Urkunde über ein verliehenes Marktrecht (I)
III Ordnung der Marktpreise
Marktbruch
, m.marktbrüchig
, AdjektivMarktbuch
, n.II Verzeichnis von Rechtsvorgängen während eines Marktes (I) sowie der Marktgefälle u. unter Umständen der Marktordnung
Marktburgfriede
, m. u. n.Marktbüchse
, f.Marktbürger
, m.Marktbürgerlade
, f.Marktbürgersleute
, PluralMarktdieb
, m.Marktdiener
, m.Marktding
, n.Marktdorf
, n.(Markteile)
, f.Markteinnehmer
, m.markten
, Verb, auch substantivierter InfinitivMarktenglisch
, m.Marktfahne
, f.Marktfähnlein
, n.Marktfähre
, f.Marktfahrer
, m.Marktfähring
, m.marktfeil
, adj.Marktfeld
, n.I wie Marktplatz
II Allmende
Marktferge
, m.(marktfertig)
, adj.Marktfertigung
, f.Marktfleck
, m., stark flektiert auch n., Marktflecken, m., stark flektiert auch n.Marktfrau
, f.marktfrei
, adj.Marktfreiheit
, f., Marktsfreiheit, f.I Marktprivileg, Befugnis, einen Markt (I) einzurichten, zu betreiben und Abgaben zu erheben; auch die damit verliehene oder daraus entstandene Rechtsordnung eines Marktorts; offen zu Bed. III
II die während der Dauer eines Marktes (I) geltenden, den freien Handel schützenden Gesetze, auch der Marktfriede; offen zu Bed. (IV)
III der räumliche Geltungsbereich der Marktfreiheit (I)
IV der zeitliche Geltungsbereich der Marktfreiheit (I)
Urkunde über die Marktfreiheit (I) Marktfreiung
, f.I wie Marktfriede
II wie Marktzeichen (I) (Syn.)
wie Marktfrevel Marktfrevel
, m.Marktfriede
, m., mnl. auch f.Marktfuder
, n.Marktfuhre
, f.Marktführer
, m.marktgäbe
, adj.Marktgang
, m.I marktüblicher Preis, der zum Schutz der Erzeuger und Käufer sowie im Interesse der Steuereinnahmen des Marktes (V) nicht unterboten werden darf
Marktgängerpreis
, m.marktgängig
, adj.Marktgast
, m.Marktgebiet
, n.I Geltungsbereich eines Marktgerichts (I)
II Geltungsbereich eines Marktgerichts (I)
Marktgeding
, n.Marktgefälle
, n.Marktgeld
, n.I Abgabe eines Händlers oder Bürgers an den Marktherrn (II) für das Recht, Waren auf dem Markt (I) feilbieten zu dürfen; entweder als Standgeld, als Umsatzsteuer oder als pauschale Abgabe
IV Geldgeschenk an das Gesinde zum Besuch eines Jahrmarkts
Marktgeleit
, n.I Schutzzusage für Marktbesucher auf dem Markt (I), auch in seiner Umgebung; durch die funktionelle Identität vermischt sich das Marktgeleit (I) mit dem Marktfrieden
II das Recht auf das Marktgeleit (I)
Marktgeleitbruch
, m.Marktgemeinde
, f.marktgenehm
, adj.wie Marktrecht (I)
III Bürgerrecht eines Marktorts
IV wie Marktgeld (I)
Marktgerechtsame
, f.I wie Marktfreiheit (I)
II wie Marktfreiheit (II)
Marktgericht
, n.I Gericht eines Marktorts im Unterschied zum Stadt- oder Dorfgericht, Niedergericht; auch als oberste Gemeindeverwaltung; offen zu II
III Gerichtsbezirk eines Marktes (V)
Marktgerichtamt
, n.Gehilfe des Marktgerichts (I), 1Büttel (I)
"Beglaubigung mit dem Marktgerichtssiegel" ÖW. XVI 327
Marktrecht (I)
Marktgerichtsgezirk
, m. oder n.Inhaber der Gerichtsgewalt in einem Marktgericht (I)
Lade (I 2) für Einnahmen aus einem Marktgericht (I)
wie Marktgericht (I)
durch ein Marktgericht (I) angeordnete vorläufige Haft
Marktgeselle
, m.Marktglocke
, f.I als akustisches Marktzeichen (I) (Syn.), das Beginn, Ende und unter Umständen die verschiedenen Handelszeiten eines Marktes (I) anzeigt
II als Alarmsignal
Marktgraben
, m.(Marktgraf)
, m.(Marktgrietmann)
, m.marktgut
, adj.Marktgut
, n.III wie Marktgebiet
marktgültig
, adj.Markthandlung
, f.Markthaus
, n.I öffentliches, für den Handel bestimmtes Gebäude, Kaufhaus (I 1)
II Wohnhaus in einem Markt (V), an dessen Besitz bestimmte Vorrechte (zum Beispiel volles Bürgerrecht) gebunden sind
Marktherr
, m.II Obrigkeit eines Marktes (V)
(Marktheuer)
, f.Markthof
, m.Markthofstatt
, f.Markthoke
, m.Markthüter
, m.Marktinsiegel
, n.Marktkämmerer
, m.Marktkanzlei
, f.Marktkauf
, m.marktkaufgäbe
, adj.marktkaufgäbig
, AdjektivMarktkind
, n.Marktklage
, f.Marktknecht
, m.Marktkrämer
, m.Marktlaken
, n.(Marktleibe)
, f.Marktmann
, m., Marktleute, pl.Marktmaß
, n. u. f.Marktmäßlein
, n.Marktmatrikel
, f.Marktmeile
, f.Marktmeister
, m.Marktmeisteramt
, n.Marktmeisterei
, f.Marktmenge
, f.Marktmeß
, n.Marktmesse
, f.Marktmesser
, m.Marktmetze
, f.Marktmetzen
, m.Marktmetzger
, m.Marktmünze
, f.Marktner
, m.Marktnutzung
, f.Marktobrigkeit
, f.marktobrigkeitlich
, AdjektivMarktohm
, n.Marktordnung
, f.Marktpacht
, f.Marktperson
, f.(Marktpfand)
, n.(Marktpfarre)
, f.Marktpfennig
, m.I Abgabe für die Zulassung des Markthandels, Marktgeld (I)
Marktpflicht
, f.Marktplatz
, m.Marktpolizeiartikel
, m., Pluralwie Marktpolizeiartikel
Marktpreis
, m.Marktprivileg
, n.Marktrat
, m.Marktrecht
, n.I das im Markt (I) geltende Recht (Stadtrecht); das Recht, am Markt (I) teilzunehmen, das die Bewohner eines Marktes (V) auf Grund ihrer Rechtsstellung besitzen und Fremde (meist zeitlich eingeschränkt) erwerben können; im Markt (V) gilt meist Grundbesitzrecht zu freier Erbleihe: Grundstücke gehören/liegen zu Marktrecht, sind Marktrecht, gehen vom Marktrecht zum Lehen (in Jena Bezeichnung der Rechtsstellung der von der Stadt zu zinsloser Erbleihe ausgegebenen Grundstücke, vgl. JenaUB. II p. 22); Personen sitzen zu/auf dem Marktrecht; mit dem Besitz eines zu Marktrecht (I) verliehenen Grundstückes ist das Bürgerrecht in einem Marktort verbunden
II die an den Marktherrn bzw. die Marktgemeinde gezahlten Abgabe: für die Teilnahme am Markt (I) oder den Besitz bzw. den Besitzwechsel eines zu Marktrecht (I) verliehenen Grundstücks
III die dem Marktherrn (II) zustehende Befugnis, zeitweilig oder dauernd einen Markt (I) abzuhalten, die erforderlichen rechtlichen Regelungen zu treffen und die damit verbundenen Einkünfte einzuziehen
V das Gebiet, in dem das Marktrecht (I) gilt
Marktrechtgut
, n.Marktregister
, n.II amtliches Verzeichnis von Marktpreisen
marktrein
, adj,Marktreitung
, f.Marktreskript
, n.Marktrichter
, m.I häufig belegt im österr. Raum als Richter in einem Markt (V), der wegen der Exemtion des Marktes (V) aus dem Landgericht (I) im Gegensatz zum Landesrichter (III) steht, später auch als bloßer Polizei- und Aufsichtsbeamter, in der bayrischen Land- und Stadtgerichtsorganisation tw. (Dachau) in Funktionseinheit mit dem Landesrichter (III), vgl. Schlosser,SpätmaZivilProz. 125
II in österreichischen und ungarischen Städten auf den Markt (I) beschränkter Richter und Marktaufseher; insb. für Magdeburg belegt: Richter für die Messe
Marktrichteramt
, n.(Marktritter)
, m.I unzünftiger Fleischhauer, der nur unter Einschränkungen auf dem Markt verkaufen darf
II Landläufer (I), Vagabund
Marktrotte
, f.Marktruf
, m.II Geltungsbereich des Marktrufes (I)
Marktsache
, f.II Handelsware, Markt (VIII)
Marktsatz
, m.Marktschaffler
, m.Marktschaft
, f.Marktschatz
, m.Marktschauer
, m.Marktscheffel
, m.II das Meßgefäß
Marktschiff
, n.Marktschiffer
, m.Marktschilling
, m.Marktschlag
, m.(Marktschleißer)
, m.Marktschließung
, f.Marktschluß
, m.I rechtsgültiger Abschluß eines Kaufvertrages als Voraussetzung für die Ausübung des Näherrechts
II hier: Festsetzung der Verkaufsmodalitäten für einen Weinmarkt
marktschön
, adj.Marktschreiber
, m.I Gerichtsschreiber eines Marktes (V), teilweise auch mit weiteren Funktionen, häufig in der Wendung Stadt- und Marktschreiber
II nur für Bozen belegt; Urkunds- und Ordnungsbeamter für den Bozener Jahrmarkt
Marktschreier
, m.Marktschuld
, f.Marktschulze
, m.Marktschutz
, m.Marktsentgelt
, n.Marktsgerichtgedinge
, m.?Marktsgewohnheit
, f.Marktsiegel
, n.Marktskammer
, f.Marktskontro
, n.Marktslade
, f.Marktstafel
, m.Marktstand
, m.Marktstandgeld
, n.Marktstatt
, f., Marktstätte, f.II wie Marktstand
Marktstättengeld
, n.Marktstelle
, f.II wie Marktstand
Marktsteuer
, f.Marktstier
, m.(Marktsturm)
, m.Marktsverwahrung
, f.marktswert
, adj.Markttag
, m.(markttägisch)
, Adjektiv(Markttagsgebot)
, n.Marktteiding
, n.Markttreidmaß
, n.1Marktum
, n.2Marktum
, n.Marktung
, f.Marktverordnung
, f.Marktverrichtung
, f.Marktverseher
, m.Marktviertel
, n.I Ortsteil einer Gemeinde, in dem sich der Marktplatz befindet
II wie Marktmaß (I)
Marktvogt
, m.Marktvorgeher
, m.Marktvorsteher
, m.I wie Marktverseher
II wie Marktvorgeher
Marktwälzentag
, m.Marktwappen
, n.Marktware
, f.Marktwechsel
, m.Marktweg
, m.Marktweib
, n.(Marktwerkeltag)
, m.Marktwert
, m.Marktwesen
, n.II wie Marktsache (I)
Marktwisch
, m.Marktwoche
, f.Marktzaun
, m.Marktzeichen
, n.I Rechtssymbol zur Verkündigung der Marktzeit; in gleicher Funktion belegt: 2Banner (VIII), Brett (III 3), Büschel, 1Fahne (A IV), Fähnlein (A II), Freifahne (I), 2Freiheit (V 2), 1Freiung (II 2 b), Hand (C I 2 a), 1Hut (A VIII), Kaufzeichen, Kreuz (I), Marktbanner, Marktfahne, Marktfähnlein, Marktfreiheit (V), Marktfreiung (II), Marktglocke (I), Marktwappen, Marktwisch
II Eichzeichen eines Marktes (V)
Marktzeit
, f.Marktzettel
, m.einen Markt (I) als Händler (III) besuchen
Marktzieher
, m.Marktziese
, f.Marktzille
, f., nur österr. belegtMarktzins
, m.Marktzoll
, m.I wie Marktgeld (I) (Syn.)
II das Recht, den Marktzoll (I) einzuziehen
marktzollfrei
, AdjektivMarktzöllner
, m.Marktzuführende
, m.Markung
, f.III Festsetzung, Überprüfung, Erneuerung der Grenze und ihrer Zeichen
IV (umgrenztes) Gebiet einer Gemeinde, Gemarkung (I), 1Mark (I 1), Herrschaftsgebiet, Gerichtsbezirk, auch zu kleinen Ansiedlungen (Weiler, Hof) gehörendes eingegrenztes Land
VI Gerät zur Anbringung einer Markierung auf einem amtlichen Schriftstück
Berechtigung, Rechtsstellung innerhalb einer Markung (IV) Markungsstein
, m.Markungszeichen
, n.Markus
, m.Markusbruder
, m.als sanct marx bruderschafft Vereinigung der Markusbrüder
Markusfechter
, m.Markuskleid
, n., nur pl.Markverkehrung
, f.Markvogt
, m.Markvogtei
, f.markvogteiisch
, AdjektivMarkwährung
, f.Markwasser
, n.Markweg
, m.I Grenzweg
II einer Markgenossenschaft zugehöriger Weg, wohl hauptsächlich für den Holztransport
Markwicht
, n.Markzahl
, f., selten m. oder n.I Proportion, Verhältnis, nach Markzahl ,dem Wert gemäß, nach verhältnismäßig gleichen Teilen, anteilsmäßig, prozentweise'; mnd. de marktal vorschoten ,nach dem Wert versteuern'; manlikeme nâ sîner marktal ,jedem im gleichen Verhältnis' (vgl. Lasch-Borchling II 917); die Markzahl ,das verhältnismäßig zu Leistende'
II regionale Besonderheiten
- 1 in Basel wird die Markzahlsteuer auch Steuer der Markzahl oder nur Markzahl genannt
- 2 in Hagenau: Einwohnersteuer
- 3 in Dithmarschen fand eine Wertschätzung des Heiratsgutes der Frau zu einer bestimmten Geldsumme (marketal, auch verkürzt markede, marke) statt, wonach dann auch die Mitgift selbst Markzahl genannt wurde
- 4 in Eisenach "wird die Befugnis zum Brauen, Gewandschneiden und Weinschänken von dem Besitz eines steuerpflichtigen Gutes von 30 Mark Wert, also von einer bestimmten "Markzahl" abhängig gemacht. Die Markzähler oder "Markzoller", wie sie wohl aus Mißverständnis der thüringischen Aussprache auch genannt werden, bilden demnach die vornehmste Klasse der Bürgerschaft; sie geben mindestens 15 Schilling zu Geschoß" EisenachStR. Einl. 86
- 5 in Groningen: Markwährung
markzahlen
, VerbMarkzahler
, m.Markzahlgeschoß
, n.Markzahlherr
, m.markzählig
, Adjektiv, AdverbMarkzahlsteuer
, f.wie Markzahlherr
Markzahlung
, f.I in Siebenbürgen: Bürgerrechtstaxe
II Gefälleverzeichnis
Markzehnte
, m.Markzeichen
, n.I Grenzzeichen
II Persönlichkeitszeichen, 2Mark (VIII)
III Herkunfts-, Erkennungs-, Warenzeichen, 2Mark (VII)