Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 3Mark

3Mark

, f., selten n. u. m.
nach herrschender Meinung hat sich Mark aus 2Mark (Zeichen an einem Metallbarren) entwickelt
I Gewichts- und Zähleinheit
  • 1 als "Gewichtsmark" Gewichtseinheit für wertvolle Metalle (Gold, Silber), als "Zählmark" Münzzähleinheit, ab dem 16. Jh. auch Münzbezeichnung; die jeweilige Größe wird durch häufige Umrechnungsbestimmungen je nach dem Geltungsort festgesetzt, zahlreiche Belege finden sich daher unter Adjektiven zu Stadt- u. Ländernamen wie dortmundisch, friesisch, kölnisch, lübisch usw. sowie unter gut (II 2 c), 1Lot (I 3), lötig 
  • 2 Gewichtseinheit für die unterschiedlichsten Gegenstände
II von 3Mark (I 1) übertragen: Geldstrafe
III innerhalb jeder Art von Gewinn- und Verlustgemeinschaft: anteilsmäßig, billigerweise Mark um Mark erfolgend
IV mark wert von Gegenständen: Zusammenstellung mit der Bedeutung "im Wert einer 3Mark (I 1)"