Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 3Markbrief

I Arrestermächtigung, die die eigene Obrigkeit einem Bürger erteilt, der von Angehörigen einer fremden Rechtsgemeinschaft geschädigt wurde und dem vor deren Gericht sein Recht verweigert worden war; im Gegensatz zum Kaperbrief erlaubt der Markbrief eine Beschlagnahme von Schiffen und Gütern nur in der Höhe der Schädigung
II im 18. Jh. wie Kaperbrief