Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): marken

marken

, v.
I als rechtlich bindende Handlung an Stelle der Unterschrift ein Zeichen machen
II abgrenzen, eine Grenze festlegen, Grenzzeichen anbringen, setzen; miteinander marken ein Grundstück durch Grenzziehung aufteilen, nach etwas marken jm. bei der Grenzziehung zuteilen
III angrenzen
IV j.n auszeichnen, bestimmen
VI Tiere kennzeichnen
VII Waren zur Herkunftsfeststellung kennzeichnen
VIII im Altsächsischen: bestimmen, anordnen
IX beachten